Fahrplan zum Führerschein - Begleitetes Fahren mit 17
| Ablauf | Voraussetzungen/Auflagen |
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Ab 16½ Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher
Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
Begleitperson:
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| Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für Fahranfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten |
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Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
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Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
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Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt. |
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