Wissenswertes
- Auswahl der Fahrschule
- 16 Jahre - welcher Führerschein?
- Kosten
- Gebühren
- Führerscheinantrag
- Termine und Fristen
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Sehtest
- Aufbauseminar Fahranfänger (ASF)
- Aufbauseminar Punktesystem (ASP)
Kriterien für die Auswahl der Fahrschule
- Wo haben Freunde, Bekannte, Mitschüler den Schein gemacht und waren sie dort zufrieden?
- Werdet ihr im Büro freundlich, unverbindlich und kompetent beraten?
- Liegt die Fahrschule günstig (Schule, Wohnung, Arbeitsplatz, ...)?
- Passen die Unterrichtszeiten und bekommt ihr Fahrstunden zum Wunschtermin (z.B. auch am Samstag)?
- Ist euch der Fahrlehrer sympatisch
16 Jahre - welcher Führerschein?
| Klasse A1 | Klasse M |
|---|---|
|
Leichtkraftrad max. 125 ccm und 11 kW (15 PS) bis zum 18. Geburtstag gedrosselt auf 80 km/h - 16 Lektionen Theorieunterricht (12 Grundstoff + 4 speziell für Motorrad) - 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) - Ausbildung mit Schaltung - 2 Jahre Probezeit (wird auf die Probezeit des Autoführerscheins angerechnet) - beim späteren Erwerb des Motorradführerscheins (Klasse A) nur 6 Sonderfahrten - Aufbau von Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung |
Kleinkraftrad max. 50 ccm und 45 km/h - 14 Lektionen Theorieunterricht (12 Grundstoff + 2 speziell für Motorrad) - keine Sonderfahrten - Ausbildung auf Automatik (jedoch keine Beschränkung im Führerschein) - keine Probezeit (die beginnt dann erst mit dem Erwerb des Autoführerscheins) - beim späteren Erwerb des Motorradführerscheins (Klasse A) 12 Sonderfahrten - nur Versicherungskennzeichen ohne Anrechnung der schadensfreien Jahre |
Die Kosten für die Führerscheinausbildung in der Fahrschule setzen sich zusammen aus...
- Grundgebühr (darin sind auch die Theorieunterrichte enthalten)
- evtl. Lehrmaterial (Fragebögen, Buch)
- Sonderfahrten (Anzahl gesetzlich vorgeschrieben)
- "normale" Fahrstunden (die Anzahl hängt von eurem Talent und Fleiss ab)
- Theorieprüfung
- praktische Prüfung
Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Fahrschule sein, denn niemand kann euch vorher sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kosten wird. Und oft kommt ihr bei einer teuren Fahrschule, die eine gute und intensive Ausbildung bietet, billiger weg als bei einer Fahrschule mit niedrigen Preisen, bei der sich der Fahrlehrer von euch spazieren fahren lässt oder bei der ihr schlecht vorbereitet die Prüfung nicht besteht.
Zu den Kosten für die Fahrschule kommen noch Gebühren für...
- Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle
- Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Sehtest
- TÜV-Gebühr für theoretische und praktische Prüfung
Führerscheinantrag
- zuständig ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes
- muss persönlich abgegeben werden
- mitzubringen sind:
- Anmeldebestätigung der Fahrschule
- Personalausweis oder Pass
- 1 Passfoto
- Sehtest (max. 4 Wochen alt)
- ggf. Kursbescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßßnahmen"
- ggf. vorhandener Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift der Behörde, die den vorhandenen Führerschein ausgestellt hat
- Bearbeitungsdauer: 6 - 8 Wochen (erst danach kann Prüfung gemacht werden!)
- Informationen über die Adressen und Öffnungszeiten der Führerscheinstellen gibt es bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Termine und Fristen
- Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
- Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
- Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
- Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
- Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
- Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
- Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
- Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
- Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
- Wartezeit nach der 4. und 5. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
- Wartezeit nach der 6. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- nur für den Erwerb des ersten Führerschein erforderlich (Wiederholung trotzdem wärmstens empfohlen!)
- wird von allen Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Malteser, ASB, ...) angeboten
- Dauer: 8 Unterrichtsstunden
- Preis: ca. 20,- Euro
Informationen über Anbieter und Termine bekommt ihr in der Fahrschule!
Sehtest
- beim Optiker oder Augenarzt
- darf bei Abgabe des Führerscheinantrags nicht älter als einen Monat sein
- Preis: ca. 10,- Euro
Aufbauseminar Fahranfänger (ASF)
- Wer erstmals eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A, B und der C- und D-Klassen erlangt,
bekommt diese Fahrerlaubnis für zwei Jahre auf Probe.
- Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr nach einem Verstoß des Katalogs A bzw.
zwei Verstössen des Katalogs B verdoppelt sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar
für Fahranfänger wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde angeordnet.
Aufbauseminar Punktesystem (ASP)
- Bei Punktestand im Verkehrszentralregister Flensburg bis 8 Punkte besteht die Möglichkeit freiwillig das Aufbauseminar
zu besuchen. Punktegutschrift: 4 Punkte
- Bei Punktestand im Verkehrszentralregister Flensburg von 9 bis 13 Punkten besteht ebenfalls die Möglichkeit freiwillig ein Aufbauseminar
zu besuchen. Punktegutschrift: 2 Punkte
- Ab einem Punktestand im Verkehrszentralregister Flensburg von 14 Punkten Pflichtanordnung des Aufbauseminars durch die
zuständige Verwaltungsbehörde. Punktegutschrift: keine